Allgemeine Bedingungen Tennistraining

gültig ab dem 01.04.22

 

1. Allgemeines
Voraussetzung für die Teilnahme am Tennistraining ist die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung des TSV Glinde. Das wöchentliche Tennistraining findet in der Sommersaison auf der Außenanlage und in der Wintersaison in der Tennishalle des TSV Glinde statt. An Schulferientagen von Schleswig-Holstein sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.

2. Anmeldung
Die Anmeldung für das Tennistraining erfolgt über ein Anmeldeformular auf der Internetseite der Tennisabteilung des TSV Glinde. Die Anmeldung gilt für eine komplette Saison (Sommer oder Winter) verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Trainerkosten (im Winter zusätzlich auch die Kosten für die Tennishalle). Diese Verbindlichkeit gilt auch bei Anmeldungen auf alternativen Kommunikationswegen.
 
3. Kosten für eine Trainingseinheit und sonstige Bedingungen
3.1 Die pauschalierten Trainingskosten pro Saison (Sommer oder Winter) ermitteln sich aus den Parametern Trainer und Gruppengröße. Die Gruppengröße besteht in der Regel aus drei bis fünf Teilnehmern, wobei die Bildung von 4er-Gruppen angestrebt wird.

3.2 Bei der Erstellung des Trainingsplans haben Gruppenstunden (3er-Gruppen und größer) in der Vergabe von Trainingszeiten Vorrang gegenüber Wünschen nach Einzeltraining und 2er-Gruppen.

3.3 Die pauschalierten Trainingskosten werden pro Saison mit der Anmeldeinformation bekanntgegeben und sind verbindlich für die im Anmeldeformular angegebene Saison (Sommer oder Winter). Erfolgt eine Anmeldung innerhalb einer Saison, werden die Trainingskosten anteilig bewertet.

3.4 Bei Ausfall des Trainers wird ein Ersatztrainer gestellt oder ein Alternativtermin angeboten. Ist beides nicht möglich, wird die Ausfallstunde erstattet.

3.5 Sollte bei einem Teilnehmer am Tennistraining die Mitgliedschaft im TSV Glinde vor Ablauf der Saison enden, sind dennoch die Trainingskosten in voller Höhe für diese Saison zu bezahlen.

3.6 Bei „Nicht-Anwesenheit“ des Trainingsteilnehmers sind die Trainingskosten in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn durch „Nicht-Anwesenheit“ des Trainingsteilnehmers bei kleiner Gruppengröße (z.B. Einzeltraining oder 2er-Gruppe) die Trainingsstunde nicht stattfindet. Vom Trainingsteilnehmer versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgeholt werden und sind zu bezahlen. Die Bezahlung der Trainer erfolgt durch die Tennisabteilung.

3.7 Bei längerem Ausfall (ab vier Wochen) eines Trainingsteilnehmers durch Verletzung oder Krankheit ist dies zeitnah anzuzeigen, damit eine individuelle Lösung zwischen dem Trainingsteilnehmer und der Tennisabteilung gefunden werden kann.

3.8 Bei Ausfall durch behördliche Auflagen oder von außen auftretenden Ereignissen, die durch die Tennisabteilung des TSV Glinde auch mit großer Sorgfalt nicht verhütet werden können (höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, u.a.), wird die Ausfallstunde nicht erstattet. Bei längerem Ausfall (ab vier Wochen) werden dem Trainingsteilnehmer nach Ablauf der Saison die Ausfallstunden erstattet oder nach vorheriger Abstimmung als Gutschrift in die Folgesaison übertragen. Bei Ausfall der Trainingsstunde durch Witterungseinflüsse während der Sommersaison besteht kein Anspruch auf Erstattung bzw. Verlegung in die Tennishalle. 

4. Rechnung
Die Trainingskosten sind im Voraus pro Saison an die Tennisabteilung zu bezahlen. Die Rechnungslegung erfolgt als Einzelrechnung für die Sommersaison in der Regel im Mai und für die Wintersaison in der Regel im Oktober. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Begleichung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der Tennisabteilung.