Abteilung

Nenngeldzuschuss für Jugendliche bei Teilnahme an Ranglistenturnieren und Mini-Cups

Im Jugendbereich werden die Nenngelder für die Landesmeisterschaften von der Abteilung getragen. Alle weiteren Turnierteilnahmen müssen die Teilnehmer selbst tragen, wobei Ranglistenturniere und Mini-Cups durch die Tennisabteilung mit 10,00 EUR bezuschusst werden.

Der Abrechnungszeitraum für den Zuschuss läuft vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres, also eine Winter- und Sommersaison.

Anspruch auf einen Zuschuss haben nur jugendliche Mitglieder mit regelmäßiger Teilnahme am Punktspielbetrieb des TSV Glinde in der Sommersaison des betreffenden Abrechungszeitraums. Weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens drei Ranglistenturnieren sowie die Teilnahme am Training in der Wintersaison des folgenden Abrechungszeitraumes.

Der Zuschuss wird mit einem Formular und den Originalquittungen bis spätestens zum 10.10. nach dem abgelaufenen Abrechnungszeitraum bei der Tennisabteilung angemeldet. Zuschüsse werden nicht gewährt, wenn sie nach diesem Termin angemeldet werden.

Der Zuschuss erfolgt ausschließlich als Gutschrift auf die Trainingsrechnung für die Wintersaison des folgenden Abrechnungszeitraumes. Eine Auszahlung des Zuschusses außerhalb dieser Verrechnung ist ausgeschlossen.

Beispiele: Bei Teilnahme an einem oder zwei Turnieren wird kein Zuschuss gewährt. Bei Teilnahme an drei Turnieren wird ein Zuschuss von 30,00 EUR gewährt, bei vier Turnieren 40,00 EUR, bei fünf Turnieren 50,00 EUR usw.

 

Formular Nenngeldzuschuss
Nenngeld Zuschuss - ab 01.10.2023.pdf
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